Lizenzbedingungen

Mit dem Kauf einer Lizenz eines wordly Trainingskonzepts (wordly Rechtschreibtraining und/oder wordly Lesetraining, nachfolgend LIZENZGEGENSTAND) stimmt der Käufer (nachfolgend LIZENZNEHMER genannt) den nachfolgend vom Verkäufer Dr. David Gerlach, Ernst-Moritz-Arndt-Str. 14, 61231 Bad Nauheim (nachfolgend LIZENZGEBER genannt) aufgestellten Bedingungen zu.

 

1. Nutzungsumfang

(1) Der LIZENZGEBER gewährt dem LIZENZNEHMER ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am LIZENZGEGENSTAND zu den in diesem Lizenzvertrag aufgestellten Bedingungen.

(2) Der LIZENZNEHMER erhält den LIZENZGEGENSTAND in digitaler Form und darf diesen nach Bedarf und in beliebigem Umfang zu Unterrichtszwecken mit eigenen Schülerinnen und Schülern ausdrucken und für den Unterricht/Legasthenietraining/LRS-Förderung einsetzen.

(3) Das Nutzungsrecht am LIZENZGEGENSTAND bezieht sich ausdrücklich auf den LIZENZNEHMER und darf nicht an andere Personen (auch nicht innerhalb eines Instituts o.ä.) übertragen werden. (Für Instituts- oder Schullizenzen werden auf Anfrage an info@wordly.de separate Lizenzen vergeben.)

(4) Die Weiterveräußerung des LIZENZGEGENSTANDES ist ausgeschlossen.

(5) Der LIZENZGEGENSTAND darf nicht in digitaler Form an Dritte (auch nicht in Auszügen und auch nicht an Schüler) weitergegeben werden.

(6) Der LIZENZNEHMER versichert, dass er das Material weder im Rahmen einer Veranstaltung einer Organisation wie Scientology durchführt, noch in irgendeiner anderen Weise mit Scientology und ähnlichen Organisationen in Verbindung steht.

 

2. Urheberschutz

Alle Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleiben bei Herrn Dr. David Gerlach, Ernst-Moritz-Arndt-Str. 14, 61231 Bad Nauheim und sind damit sein geistiges Eigentum. Sind Textprodukte anderer Autoren im Material verarbeitet, verbleiben die Rechte an diesen Texten ebenfalls das geistige Eigentum der entsprechenden Autoren.

 

3. Gewährleistung und Haftung

(1) Der LIZENZGEBER gewährleistet eine einwandfreie technische Beschaffenheit und Vollständigkeit des LIZENZGEGENSTANDES hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Zweckes.

(2) Eine Gewährleistung dafür, dass der LIZENZNEHMER durch den Einsatz des LIZENZGEGENSTANDES in seinen Unterrichtseinheiten eine messbare Verbesserung der Lerneffektivität der Kursteilnehmer erwirkt, wird ausdrücklich ausgeschlossen, da dies auch von der Durchführung und Arbeitsweise des LIZENZNEHMERS abhängig ist.

(3) Schadensersatzansprüche des LIZENZNEHMERS – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern dem LIZENZGEBER oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten ist. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen Kraft des Gesetzes, z.B. bei der Haftung für die Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem ProdHaftG oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) zwingend gehaftet wird. Auch in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

4. Datenschutz und weitere Regelungen

(1) Der LIZENZNEHMER stimmt zu, dass Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnr.) gespeichert und zu internen Zwecken des LIZENZGEBERS verwendet und verarbeitet werden. Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, die Daten des LIZENZNEHMERS nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Der LIZENZGEBER hat das Recht zur fristlosen Kündigung am Nutzungsrecht des LIZENZGEGENSTANDES, sofern

  • die vereinbarte Lizenzgebühr nicht rechzeitig eingeht und nach Setzung einer Mahnfrist und fristgemäßem Zahlungseingang keine Zahlung erfolgt.
  • der LIZENZNEHMER gegen Bedingungen dieses Vertrages verstößt.

(3) Der LIZENZGEGENSTAND enthält keine automatisierten Updates oder Erneuerungen der verwendeten Unterlagen. Für spätere Neuauflagen des LIZENZGEGENSTANDES muss dieser neu erworben werden. Am zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrecht des erworbenen LIZENZGEGENSTANDES ändert eine Neuauflage nichts.

(4) Verstößt der LIZENZNEHMER gegen Bedingungen dieses Vertrags, steht dem LIZENZNEHMER zu, einen entsprechenden Schadensersatz (auch gerichtlich) geltend zu machen.

 

5. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf diese Schriftformklausel.

(2) Maßgebliches Recht für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Wohnort des LIZENZGEBERS, sofern der LIZENZNEHMER Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, sich miteinander ins Benehmen zu setzen und anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu treffen, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

 

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